Umstellung des bisherigen Lastschrifteinzugsverfahrens für Mitgliedsbeiträge auf das europaeinheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Umstellung des bisherigen Lastschrifteinzugsverfahrens für Mitgliedsbeiträge auf das europaeinheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir auf dem 01.01.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird durch eine neu Einwilligung als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch

eine Mandatsreferenz und

unsere Gläubiger-Identifikationsnummer

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden muss. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie weiter  nichts unternehmen, wir bitten nur um Rücksendung der Ihnen zugesandten Mandatserklärung.

Bitte prüfen Sie die dort angegeben Bankdaten. Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z.B. auch auf Ihrem Kontoauszug.